Mietkaution

  1. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. ( Quelle: Die Welt vom 21.03.2005)
  2. Mängel der Wohnung rechtfertigen allerdings nicht die Zurückbehaltung der Mietkaution, entschied das Landgericht Köln (Urteil vom 3. März 1993, 10 S 334/92). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Dies hat zur Folge, daß nunmehr in erster Linie der Erwerber des Grundstücks oder der Eigentumswohnung dem Mieter für die Rückzahlung der Mietkaution haftet. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Mietkaution: Die Zinsen aus der Anlage einer Mietkaution stehen in vollem Umfang dem Mieter zu. ( Quelle: Die Welt 2001)
  5. Mietkaution: Die Zinsen aus der Anlage einer Mietkaution stehen in vollem Umfang dem Mieter zu. ( Quelle: Die Welt 2001)