Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters.
( Quelle: Die Welt vom 21.03.2005)
Mängel der Wohnung rechtfertigen allerdings nicht die Zurückbehaltung der Mietkaution, entschied das Landgericht Köln (Urteil vom 3. März 1993, 10 S 334/92).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dies hat zur Folge, daß nunmehr in erster Linie der Erwerber des Grundstücks oder der Eigentumswohnung dem Mieter für die Rückzahlung der Mietkaution haftet.
( Quelle: Welt 1999)
Mietkaution: Die Zinsen aus der Anlage einer Mietkaution stehen in vollem Umfang dem Mieter zu.
( Quelle: Die Welt 2001)
Mietkaution: Die Zinsen aus der Anlage einer Mietkaution stehen in vollem Umfang dem Mieter zu.
( Quelle: Die Welt 2001)