Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung wird Auszubildenden eine Berufsausbildungshilfe gewährt und ein Mietkostenzuschuß garantiert.
( Quelle: Welt 1995)
Baden-Württemberg hatte sich zu einem langjährigen Mietkostenzuschuß von fünf Millionen Mark pro Jahr verpflichtet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)