Mietobergrenze

  1. Mit der neuen Mietobergrenze bewege man sich auf dem Level der 1. Förderweges. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Das Bezirksamt hatte damals eine Mietobergrenze von 8,42 Mark pro Quadratmeter netto kalt festgelegt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. "Im Sanierungsgebiet Kollwitzplatz läge die zulässige Mietobergrenze nach einer Renovierung bei 7,43 Mark pro Quadratmeter, fast doppelt so hoch", sagt Reiner Wild vom Berliner Mieterverein. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)