Mietobergrenzen

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  1. Gerade wenn es wie im Falle der Berliner Mietobergrenzen um den Widerstreit verschiedener Rechtsgüter und von der Politik gesetzte Prioritäten geht, ist Zurückhaltung geboten. ( Quelle: Neues Deutschland vom 04.02.2004)
  2. Seit dem 1. Januar 1998 gelten sogenannte Mietobergrenzen für modernisierte Wohnungen, die vor 1950 gebaut worden sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Sollten im Zuge der Baurechtsänderung die Mietobergrenzen in den Milieuschutzgebieten faktisch abgeschafft werden, wären die Folgen für die Mieter in den Altbauquartieren tatsächlich verheerend. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Die Gefahr besteht: Denn der Senat hält Mietobergrenzen in der jetzigen Form für rechtlich nicht zulässig. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  5. Die Bausenatsverwaltung will die Regelung für Mietobergrenzen vereinheitlichen, weil etwa Prenzlauer Berg und Lichtenberg, gegen den erklärten Willen des Senats, Bindungsfristen von fünf bzw. sechs Jahren festgeschrieben haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. Die Mietobergrenzen sollen alle zwei Jahre überprüft werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  7. Es gelten Mietobergrenzen, in den fünf Sanierungsgebieten Prenzlauer Berg zwischen 7,34 und 8,68 DM/m2 netto kalt. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.12.2001)
  8. Die Verwaltungserfahrung zeigt jedoch, daß das Modernisierungstempo trotz der für ein Jahr geltenden Mietobergrenzen kaum abebbt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Deshalb sollten die Einkommensgrenzen und die Mietobergrenzen für teure Großstädte wie München angehoben werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.04.2003)
  10. Diese Daten sollen Grundlage sein für die Festlegung von Mietobergrenzen im Sanierungsgebiet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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