Mit diesem unzweideutigen Kompliment für das umstrittene Zahlenwerk mischte sich jetzt das Oberlandesgericht München selbst in den Streit um die grundsätzliche Tauglichkeit des Münchner Mietpreisspiegels, erstellt 1994 mit Datenmaterial vom April '93.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)