Er betont, daß der Mietrückstand von zwei Monatsmieten für die Begründung der fristlosen Kündigung genüge.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)
Erst im Dezember, also nach seinem Rücktritt und nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe, habe er den Mietrückstand an die Landeskasse gezahlt.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Gleichwohl muss er nun wohl Räumungsklage gegen ihn einreichen; die HaWoBau kann den Mietrückstand nicht länger dulden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.07.2004)