Mietrückstand

  1. Er betont, daß der Mietrückstand von zwei Monatsmieten für die Begründung der fristlosen Kündigung genüge. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.05.2005)
  2. Erst im Dezember, also nach seinem Rücktritt und nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe, habe er den Mietrückstand an die Landeskasse gezahlt. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Gleichwohl muss er nun wohl Räumungsklage gegen ihn einreichen; die HaWoBau kann den Mietrückstand nicht länger dulden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.07.2004)