Nach Ansicht der Richter können Velo-Besitzer, die das Vehikel zur Fahrt zum Arbeitsplatz, für wichtige Besorgungen und während der Freizeit nutzen, bis zur Neubeschaffung entweder die Kosten für ein Mietrad verlangen oder eine Entschädigung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)