Das Sonderkündigungsrecht gegenüber Mietern in Dreifamilienhäusern wurde mit der Mietrechtsreform abgeschafft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.08.2002)
Der Mieterbund werde alles tun, um die mit der Mietrechtsreform 2001 entstandenen Probleme zu lösen, betonte Fuchs.
( Quelle: Die Welt Online vom 07.01.2004)
Bei Mietverträgen, die vor der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 abgeschlossen wurden, können sich Wohnungsmieter nicht auf die neue kürzere Kündigungsfrist von drei Monaten berufen.
( Quelle: Tagesschau Online vom 19.06.2003)
Dort ist die umstrittene Mietrechtsreform erarbeitet worden.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das Grundsatzurteil gilt allerdings nur für die Zeit nach der Mietrechtsreform vom 1. September 2001, die der Auslöser der geänderten Rechtsprechung war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.07.2003)
Das genaue Gegenteil sollte mit der Mietrechtsreform 2001 erreicht werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.02.2005)
Mit seiner Hilfe können Vermieter nun die Neuregelungen der Mietrechtsreform ausschließen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.08.2004)