Mietsache

  1. Die Verwirkung des Minderungsrechts beruht aber nun auf der Erwägung, daß dem Mieter die Mietsache trotz deren Mangelhaftigkeit den vereinbarten Preis wert ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mitunter verlegt der Vermieter zwar in der Wohnung einen Teppich, schreibt aber in den Mietvertrag Klauseln wie: "Der Teppichbelag ist nicht Gegenstand der Mietsache." ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  3. Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietsache, oder, wie das BGB es formuliert: daß die Mietsache in einem "zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande" ist. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Der Vermieter schuldet dem Mieter eine mangelfreie Mietsache, oder, wie das BGB es formuliert: daß die Mietsache in einem "zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande" ist. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Diese Klausel, so die Richter, knüpfe hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen an eine Zustandsveränderung der Mietsache an und lege damit den Umfang der Verpflichtung fest. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Denn es wird gar nicht im Intereesse des Mieters sein, daß der Vermieter die Mietsache für die Zeit, während der der Mieter sie noch nicht nutzt, an einen Dritten überläßt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Ansprüche des Vermieters wegen einer Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache verjähren nach sechs Monaten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)