Mietshauseigentümer

  1. Das Wohnungsamt greift auch dann ein, wenn es um Mietpreisüberhöhung geht oder um Mietshauseigentümer, die gravierende Mängel wie undichte Dächer über Jahre hinweg nicht beseitigen lassen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.02.2002)