Mietsicherheit

  1. Bei Mietverträgen über Wohnraum darf die Mietsicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Die Anlage der Mietsicherheit ist insbesondere bei einem Konkurs des Vermieters wichtig. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 31.03.2001)