Mietverhältnis

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  1. Wird der Raum jedoch vor allem im Interesse des Arbeitgebers genutzt, so ist anzunehmen, daß ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vorliegt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
  2. "Die Ergebnisse sind für Mieter und Vermieter ohne Aussagekraft und können ein gutes Mietverhältnis unnötig belasten", erklärte der Verband Haus und Grund. ( Quelle: Merkur Online vom 02.12.2005)
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