Wird der Raum jedoch vor allem im Interesse des Arbeitgebers genutzt, so ist anzunehmen, daß ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis vorliegt.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
"Die Ergebnisse sind für Mieter und Vermieter ohne Aussagekraft und können ein gutes Mietverhältnis unnötig belasten", erklärte der Verband Haus und Grund.
( Quelle: Merkur Online vom 02.12.2005)