Mietverhältnissen

  1. Derzeit gilt bei langjährigen Mietverhältnissen eine Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. SZ-Serie: Die Kündigung von Mietverhältnissen (Teil 2): ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Gerade bei lang dauernden Mietverhältnissen ist diese Forderung erheblich. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Auf Basis des neuen Mietspiegels können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden zu müssen. ( Quelle: Welt 1999)