Derzeit gilt bei langjährigen Mietverhältnissen eine Kündigungsfrist von bis zu einem Jahr.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
SZ-Serie: Die Kündigung von Mietverhältnissen (Teil 2):
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Gerade bei lang dauernden Mietverhältnissen ist diese Forderung erheblich.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Auf Basis des neuen Mietspiegels können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden zu müssen.
( Quelle: Welt 1999)