Mietverhältnisses

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter verlangen, daß Anpflanzungen, die der Mieter vorgenommen hat, gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichsbetrags im Garten verbleiben. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)
  2. Während des laufenden Mietverhältnisses sind Sie dazu nicht verpflichtet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.01.2004)
  3. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses hatte der Vermieter die vom Mieter geleistete Kaution nicht zurückgezahlt, sondern mit noch offenen Betriebskostenforderungen verrechnet. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Mietrechtsanwalt Eisenhardt rät deshalb Mietern, die die Kündigung ihres Mietverhältnisses beabsichtigen, auch künftig die Frankfurter Mindermeinung im Auge zu behalten - also sicherheitshalber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zu erklären. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.01.2002)
  5. Sollte bis zur Beendigung des Mietverhältnisses kein geeignetes Objekt gefunden sein, würde sich der Senat bemühen, ein nicht für Gewerbezwecke in Aussicht genommenes Grundstück nachzuweisen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.07.2005)
  6. Abriss der Räume, geplante Umbau- oder Instandsetzungsarbeiten, die so einschneidend sind, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Mieter praktisch unzumutbar ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.09.2001)
  7. Dem Mieter stehen für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses Zinszahlungen zu. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Erahnt der Mieter allerdings schon im voraus den Kautionsstreit, sollte er 100 Tage vor Ende des Mietverhältnisses dem Verein beitreten und für ungefähr 20 Euro extra eine Versicherung abschließen. ( Quelle: Die Welt vom 28.02.2005)
  9. Doch ist auch die Kaution rückwirkend zu reduzieren, wenn bei Beginn des Mietverhältnisses ein "unbehebbarer" Mangel bereits vorlag - wie hier mit der zu geringen Wohnfläche (Bundesgerichtshof, VIII ZR 347/04). ( Quelle: Die Welt vom 08.10.2005)
  10. Beim Wohnungswechsel treten gelegentlich zwischen Mietern und Vermietern Meinungsverschiedenheiten auf über den Zustand, in dem eine Wohnung beim Ende des Mietverhältnisses zu übergeben ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)