Mietverträgen

  1. Aus den Mietverträgen herauszukommen, ist schier unmöglich. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 18.03.2003)
  2. Bei Mietverträgen, die vor der Mietrechtsreform vom 1. September 2001 abgeschlossen wurden, können sich Wohnungsmieter nicht auf die neue kürzere Kündigungsfrist von drei Monaten berufen. ( Quelle: Tagesschau Online vom 19.06.2003)
  3. Gestern hat der Mieterverein eine Umfrageaktion gestartet, um das ganze Ausmaß unzulässiger Mietforderungen bei den etwa 80.000 in diesem Jahr neu abgeschlossenen Mietverträgen zu ermitteln. ( Quelle: TAZ 1988)
  4. Dies ist besonders häufig in älteren Mietverträgen der Fall. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.03.2004)
  5. Sie halten Liegenschaften, die mit langfristigen Mietverträgen über zehn bis fünfzehn Jahre abgesichert sind, gewiss für das lukrativere Investment. ( Quelle: Die Welt Online vom 13.08.2003)
  6. Bei bestehenden Mietverträgen ist vom 1. Januar 1997 an eine weitere Erhöhung von maximal fünf Prozent zulässig. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Bei Mietverträgen über Wohnraum darf die Mietsicherheit das Dreifache einer Monatsmiete nicht übersteigen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Der Rixdorfer Gärtner und Hauseigner Wendt fügte seinen Mietverträgen eine Klausel bei, die ausschließlich ihm die Balkonbepflanzung und das Begießen jener Zwangsfauna vorbehielt. ( Quelle: TAZ 1990)
  9. Demgegenüber finden die MieterInnen in den "Hamburger Mietverträgen über Wohnraum" regelmäßig die Klausel: Tiere dürfen nicht gehalten werden mit Ausnahme von Kleintieren wie z. B. Zierfische, Wellensittich, Hamster. ( Quelle: TAZ 1997)
  10. Grund: Einige Vermieter erkennen die zu DDR-Zeiten in den Mietverträgen vereinbarten Kündigungsfristen von 14 Tagen nicht mehr an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)