Bei ständig steigenden Nebenkosten stellt sich die Frage, wer von den Mietvertragsparteien die sogenannte "zweite Miete" zu tragen hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Auf Basis des neuen Mietspiegels können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden zu müssen.
( Quelle: Welt 1999)