Mietvertragsparteien

  1. Bei ständig steigenden Nebenkosten stellt sich die Frage, wer von den Mietvertragsparteien die sogenannte "zweite Miete" zu tragen hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Auf Basis des neuen Mietspiegels können sich die Mietvertragsparteien bei bestehenden Mietverhältnissen einigen, ohne selbst Vergleichsobjekte zu ermitteln oder erhebliche Kosten für ein Gutachten aufwenden zu müssen. ( Quelle: Welt 1999)