Mietwucher

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  1. Bei Verfahren des Amtes für Wohnungswesen wegen Mietwucher bleibt der Mietspiegel die verbindliche Richtschnur für die Verhängung von Bußgeldern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Die gesetzlichen Vorschriften gegen Mietwucher reichen nicht aus, um eine Mietenexplosion zu verhindern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Mietwucher wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.09.2004)
  4. Umgekehrt ist die Miete für die Wohnung des 1.OG, rechts weit überhöht (Mietwucher) und somit ebenfalls nicht als nachhaltig anzusehen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Stadtrat Heinz Franke prangerte das Geschäft mit den Behelfsbleiben für Entwurzelte als "Mietwucher" an. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
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