Bei Verfahren des Amtes für Wohnungswesen wegen Mietwucher bleibt der Mietspiegel die verbindliche Richtschnur für die Verhängung von Bußgeldern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die gesetzlichen Vorschriften gegen Mietwucher reichen nicht aus, um eine Mietenexplosion zu verhindern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Mietwucher wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.09.2004)
Umgekehrt ist die Miete für die Wohnung des 1.OG, rechts weit überhöht (Mietwucher) und somit ebenfalls nicht als nachhaltig anzusehen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Stadtrat Heinz Franke prangerte das Geschäft mit den Behelfsbleiben für Entwurzelte als "Mietwucher" an.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)