Zulässig sind 2000 Mikrosievert pro Stunde an der Behälteroberfläche.
( Quelle: Welt 1996)
In Relation zur natürlichen Strahlenexposition, die in Bayern zwischen 1200 und 5000 Mikrosievert pro Jahr liege, könne eine schädliche Umwelteinwirkung oder eine Gesundheitsbeeinträchtigung nicht angenommen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)