Mildernd wertete das Gericht das Verhalten von Mutter und Jugendamt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.11.2004)
Mildernd habe man lediglich das Geständnis, eine Hepatitis-Infektion und den Umstand gewertet, dass die Tat lange zurückliegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.07.2002)
Mildernd wertete Richter Heinrich Meer auch "die erheblichen Belastungen des Angeklagten und seiner Familie durch die große Publizität" des Prozeses, über den die taz als einzige überregionale Zeitung mehrfach berichtet hat.
( Quelle: TAZ 1987)
Mildernd wird berücksichtigt, daß es sich um eine persönlichkeitsfremde Tat des nicht vorbestraften D. gehandelt habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)