Milieugefährlichkeit

  1. Trotz dieser "Milieugefährlichkeit" geht die Justizverwaltung weiterhin davon aus, daß der 33jährige flüchtige Gefangene, der eine zwölfjährige Haftstrafe in Tegel verbüßen mußte, keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. ( Quelle: Die Welt vom 27.10.2005)