Dabei wollte die Frau keineswegs zu den kämpfenden Truppen, sie strebte lediglich einen Job als Militärkraftfahrlehrerin an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Das hat erst Ende Juni der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt: Einer Sanitätsunteroffizierin wurde versagt, als Militärkraftfahrlehrerin in eine Laufbahn des Truppendienstes zu wechseln.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)