Militärrecht

  1. In diesem Grenzbereich galt ausschließlich sowjetisches Militärrecht, insbesondere weiterhin die Schußwaffengebrauchsanweisung des Sowjetmarschalls Sokolowski von 1947. ( Quelle: Junge Welt 2001)
  2. Das deutsche Militärrecht habe "die Verweigerung von Befehlen zu verbrecherischen Handlungen" vorgesehen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Das italienische Militärrecht sieht dafür lebenslange Haft vor. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)