In diesem Grenzbereich galt ausschließlich sowjetisches Militärrecht, insbesondere weiterhin die Schußwaffengebrauchsanweisung des Sowjetmarschalls Sokolowski von 1947.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Das deutsche Militärrecht habe "die Verweigerung von Befehlen zu verbrecherischen Handlungen" vorgesehen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Das italienische Militärrecht sieht dafür lebenslange Haft vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)