Diesem Mindererlös stehen höhere Kosten durch die gesetzlichen Maßnahmen gegenüber.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)
Der dadurch entstehende Mindererlös von 13 Millionen Mark entspreche einer Mieterhöhung im WoGeHe-Restbestand von nur einem Prozent oder fünf Pfennigen pro Quadratmeter und Monat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die zu Lasten der Kl. entstandene Differenz von leasingvertraglich festgelegtem Restwert und tatsächlich erzieltem Verwertungserlös hat der Bekl. nicht schlicht deshalb auszugleichen, weil ein solcher "Mindererlös" entstanden ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)