"Mehmets" Anwalt Alexander Eberth bezeichnete das Urteil als "gut für das deutsche Recht, das dem Minderjährigenschutz wieder einen hohen Stellenwert einräumt".
( Quelle: )
Beispielsweise hatte das Amt aufgrund von Beschwerden den Eindruck gewonnen, 'daß manche Banken es bei Geschäften mit Minderjährigen mit dem Minderjährigenschutz nicht ganz so genau nahmen'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)