Minderumsätze

  1. Das Gericht hielt den Beweis des ersten Anscheins für erbracht, daß die Minderumsätze durch mehrfache Ausfälle des EDV-Systems (z. B. für acht Tage während des Weihnachtsgeschäfts) verursacht worden seien. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)