Wer während des Urlaubs von der Katastrophe heimgesucht wird und seinen Aufenthalt nicht abbricht, hat den Angaben zufolge für die verbleibende Zeit Minderungsansprüche gegen den Reiseveranstalter.
( Quelle: Tagesschau Online vom 28.12.2004)
Schmidt rät also, darauf zu bestehen, dass zustehende Minderungsansprüche in Geld ausbezahlt werden.
( Quelle: Yahoo News vom 06.08.2005)