Minderungsrecht

  1. Das Minderungsrecht ist keinesfalls dadurch ausgeschlossen, daß der Mieter einer Modernisierung zugestimmt hat. ( Quelle: TAZ 1993)
  2. Nach bisheriger Rechtsprechung konnte das Minderungsrecht bei nachträglich aufgetretenen Mängeln nur innerhalb der Sechs-Monate-Frist geltend gemacht werden. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 17.07.2003)