Die seit November 1994 geltende Informationsverordnung schreibt zwar den Reiseveranstaltern ungeschönte Mindestangaben in den Prospekten vor, doch aktuelle Untersuchungen zeigen, daß selbst in guten Katalogen noch geschummelt wird.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt lediglich die Mindestangaben für die Verbraucherinformation.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.01.2002)