Mindestangaben

  1. Die seit November 1994 geltende Informationsverordnung schreibt zwar den Reiseveranstaltern ungeschönte Mindestangaben in den Prospekten vor, doch aktuelle Untersuchungen zeigen, daß selbst in guten Katalogen noch geschummelt wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt lediglich die Mindestangaben für die Verbraucherinformation. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.01.2002)