Bei Flügen über 3500 Kilometern und Verspätungen von bis zu vier Stunden beträgt die so genannte Mindestausgleichsleistung 150 Euro; kommt der Reisende noch später ans Ziel seiner Wünsche, hat er Anspruch auf 300 Euro.
( Quelle: Abendblatt vom 22.06.2004)