Mindestausgleichsleistung

  1. Bei Flügen über 3500 Kilometern und Verspätungen von bis zu vier Stunden beträgt die so genannte Mindestausgleichsleistung 150 Euro; kommt der Reisende noch später ans Ziel seiner Wünsche, hat er Anspruch auf 300 Euro. ( Quelle: Abendblatt vom 22.06.2004)