Durchfahrt mit einer Mindestbreite von drei Metern möglich sein.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Die Mindestbreite für Fußgänger muss laut Straßengesetz 1,50 Meter betragen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.04.2005)
Sie beträgt - je nach Art der Fahrerkabine - 1,51 bis 1,86 Meter Länge und eine Mindestbreite zwischen den Radhäusern von 1,13 Meter.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.07.2005)