Umstritten bleibt die Mindestdauer der Wehrpflicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Es ist überlegenswert, ob Schwellenwerte für die Zahl der Mitarbeiter, ab denen der Kündigungsschutz gilt, oder für die Mindestdauer der Beschäftigung richtig gesetzt sind.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.07.2004)