Mindestfläche

  1. Die gültige Legehennenverordnung sieht vor, daß ab 2007 nur noch Volieren mit einer Höhe von zwei Metern aufwärts und einer Mindestfläche von zwei mal 1,5 Metern zugelassen werden sollen. ( Quelle: Die Welt vom 08.06.2005)
  2. Nach einer vor kurzem erlassenen EU-Richtlinie muß aber von 2003 an die Mindestfläche pro Henne von derzeit 450 auf 550 Quadratzentimeter vergrößert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)