Die gültige Legehennenverordnung sieht vor, daß ab 2007 nur noch Volieren mit einer Höhe von zwei Metern aufwärts und einer Mindestfläche von zwei mal 1,5 Metern zugelassen werden sollen.
( Quelle: Die Welt vom 08.06.2005)
Nach einer vor kurzem erlassenen EU-Richtlinie muß aber von 2003 an die Mindestfläche pro Henne von derzeit 450 auf 550 Quadratzentimeter vergrößert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)