Die Anhebung der Mindestgebühren (bei anderen Instituten werden teilweise bis zu 100 Mark Minimumspesen verlangt) trifft vor allem die Kleinanleger.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Dort gelten zwar in der Regel ebenfalls Mindestgebühren für beide Wertpapierarten, zum Beispiel 15,34 Euro bei der Deutschen Bank oder 30 Euro bei der HVB.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.12.2002)
Danach bemisst sich nun die Höhe der Mindestgebühren, die grundsätzlich bei 7,95 Euro liegt.
( Quelle: Die Welt 2001)