Mindestgebühren

  1. Die Anhebung der Mindestgebühren (bei anderen Instituten werden teilweise bis zu 100 Mark Minimumspesen verlangt) trifft vor allem die Kleinanleger. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Dort gelten zwar in der Regel ebenfalls Mindestgebühren für beide Wertpapierarten, zum Beispiel 15,34 Euro bei der Deutschen Bank oder 30 Euro bei der HVB. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.12.2002)
  3. Danach bemisst sich nun die Höhe der Mindestgebühren, die grundsätzlich bei 7,95 Euro liegt. ( Quelle: Die Welt 2001)