Weil die zum 1. August gesetzlich vorgeschriebene Mindestklassenfrequenz von 20 Schülern knapp verfehlt wird, dürfen 19 Schüler der sechsten Klasse an der Grund- und Hauptschule Buddestraße nicht die Hauptschule dieser Einrichtung besuchen.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.05.2003)