Mindestlaufzeiten

  1. Die neuen Bewag-Tarife sollten auf jeden Fall abgewartet, bei allen Angeboten auch das Kleingedruckte wie monatliche Grundkosten und Mindestlaufzeiten der angebotenen Verträge sorgfältig geprüft werden. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Gar keine oder kurze Mindestlaufzeiten des Vertrags und kurze Kündigungsfristen sind nötig, wenn man den Anbieter auch wieder loswerden will - die Tarife sind in Bewegung. ( Quelle: ZDF Heute vom 16.07.2003)
  3. Diesen Zuschuß müssen sich die Kunden aber durch lange Mindestlaufzeiten erkaufen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Mindestlaufzeiten gibt es normalerweise nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.09.2001)