Die neuen Bewag-Tarife sollten auf jeden Fall abgewartet, bei allen Angeboten auch das Kleingedruckte wie monatliche Grundkosten und Mindestlaufzeiten der angebotenen Verträge sorgfältig geprüft werden.
( Quelle: Welt 1999)
Gar keine oder kurze Mindestlaufzeiten des Vertrags und kurze Kündigungsfristen sind nötig, wenn man den Anbieter auch wieder loswerden will - die Tarife sind in Bewegung.
( Quelle: ZDF Heute vom 16.07.2003)
Diesen Zuschuß müssen sich die Kunden aber durch lange Mindestlaufzeiten erkaufen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Mindestlaufzeiten gibt es normalerweise nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.09.2001)