Wo dies nicht durch allgemein verbindliche Tarifverträge geregelt wird, soll eine rechtlich garantierte verbindliche Mindestlohngrenze greifen.
( Quelle: Tagesschau vom 11.07.2005)
Meist gegen eine Bezahlung unterhalb der Mindestlohngrenze von 5,75 Dollar müssen die Betroffenen beispielsweise Küchen und Toiletten putzen oder Straßen fegen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)