Der TV stellt hierfür bestimmte Mindestregelungen und für die Unterfälle der Nummern 1b und 1c weitere Regelungen auf.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Betroffen sind beispielsweise fehlende europäische Mindestregelungen von Großkunden im Wertpapiergeschäft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.03.2001)