Mindestregelungen

  1. Der TV stellt hierfür bestimmte Mindestregelungen und für die Unterfälle der Nummern 1b und 1c weitere Regelungen auf. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Betroffen sind beispielsweise fehlende europäische Mindestregelungen von Großkunden im Wertpapiergeschäft. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.03.2001)