Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, durch eine konkrete Arbeitszeitgestaltung die Einhaltung der Mindestruhezeit zu gewährleisten, den Arbeitseinsatz seiner Mitarbeiter also so zu gestalten, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.10.2005)