Durch das EEG, das im Frühjahr 2001 in Kraft getreten ist, sind die Betreiber von Stromnetzen verpflichtet worden, Strom aus regenerativen Quellen wie Wind, Wasserkraft oder Biomasse in ihre Netze einzuspeisen und mit Mindestsätzen zu vergüten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.01.2002)
Das Gesetz aus dem Jahre 2000 verpflichtet die örtlichen Stromnetzbetreiber, Ökostrom einzuspeisen und die Produzenten mit Mindestsätzen zu vergüten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.07.2002)
Noch weniger Chancen dürften Wünsche nach Mindestsätzen in der Unternehmensbesteuerung haben, wie es in der EU-Kommission heißt.
( Quelle: Welt 1998)