Auch im Baurecht seien wesentliche Veränderungen erforderlich, um einen Mindestschutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von Elektrosmog zu gewährleisten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.08.2001)
Gesetze gewähren den Arbeitnehmern allerdings nur einen Mindestschutz.
( Quelle: Die Welt Online vom 27.07.2004)
Weiter: Die Konvention ist als Mindestschutz zu verstehen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Sie beschreiben einen Mindestschutz, wobei den Mitgliedsstaaten freigestellt ist, einen umfassenderen Schutz zu gewähren.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)