Mindeststückvergütung

  1. Der Bekl. hat Klageabweisung beantragt und die Auffassung vertreten, nach dem TV sei keine Mindeststückvergütung vorgesehen; deshalb sei während der Kündigungsfrist die Reduzierung der Stückzahlen auf Null zulässig gewesen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)