Denn das Gericht meint, selbst hier sei der "Mindeststandard eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens" gewahrt, einschließlich eines effektiven Verwaltungsverfahrens.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Zwar darf jeder EU-Mitgliedstaat in seinem eigenen Staatsgebiet den Mindeststandard der Richtlinie übertrumpfen, weshalb das deutsche Sicherungssystem unangetastet bleibt.
( Quelle: TAZ 1997)