Jeder Bürger wird verpflichtet, einen Mindestumfang an Regelleistungen für den Krankheitsfall bei einer Kasse seiner Wahl abzusichern.
( Quelle: Die Welt vom 21.09.2005)
Als Mindestumfang für die Kapitalerhöhung waren 500 Millionen Euro angepeilt.
( Quelle: Abendblatt vom 28.11.2004)