Mindestumfang

  1. Jeder Bürger wird verpflichtet, einen Mindestumfang an Regelleistungen für den Krankheitsfall bei einer Kasse seiner Wahl abzusichern. ( Quelle: Die Welt vom 21.09.2005)
  2. Als Mindestumfang für die Kapitalerhöhung waren 500 Millionen Euro angepeilt. ( Quelle: Abendblatt vom 28.11.2004)