Mindestunterhalt

  1. Damit zahlen die Jugendämter nur den Mindestunterhalt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2004)
  2. Ihren Anspruch auf die gesetzlichen Mindestunterhalt, den sogenannten Regelbeträgen, sollen beide Gruppen in Zukunft in einem einfachen Verfahren per Formular ohne Gerichtsverhandlung einfordern können. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)