Damit zahlen die Jugendämter nur den Mindestunterhalt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.03.2004)
Ihren Anspruch auf die gesetzlichen Mindestunterhalt, den sogenannten Regelbeträgen, sollen beide Gruppen in Zukunft in einem einfachen Verfahren per Formular ohne Gerichtsverhandlung einfordern können.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)