Dazu soll die durchschnittliche Mindestvergütung für erneuerbare Energien auf 95 Prozent der Durchschnittspreise für Elektrizität angehoben werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Mit dem Gesetz verpflichtet die Bundesregierung die Energieversorger, Strom aus erneuerbaren Energiequellen gegen eine garantierte Mindestvergütung abzunehmen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Für Neuanlagen fällt die Mindestvergütung seit Anfang 2002 jährlich um 1,5 Prozent.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.08.2002)