Nur bis 2400 Euro können jetzt private Haushalte den Aufwand für einen Minijob- ber geltend machen.
( Quelle: Die Welt vom 01.11.2005)
Das Reformpaket soll die Vermittlung Arbeitsloser beschleunigen, es bringt verschärfte Zumutbarkeitsregeln, eine neue Minijob- Verdienstgrenze von 400 Euro und mehr Leiharbeit.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.08.2002)