Minimalbesteuerung

  1. Für Entlastung sorgen sollen Minimalbesteuerung und einfache Buchführungspflichten bei einem Umsatz bis zu 17 500 Euro im laufenden Jahr. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 31.01.2003)
  2. Neben der Minimalbesteuerung für Existenzgründer und Kleinstunternehmen sei eine Flexibilisierung der Handwerksordnung geplant. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)