Für Entlastung sorgen sollen Minimalbesteuerung und einfache Buchführungspflichten bei einem Umsatz bis zu 17 500 Euro im laufenden Jahr.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 31.01.2003)
Neben der Minimalbesteuerung für Existenzgründer und Kleinstunternehmen sei eine Flexibilisierung der Handwerksordnung geplant.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)