Keinen Unfall sieht das OLG Koblenz darin, daß bei einem Purzelbaum die Innenseite der Kniegelenke aufeinander schlagen; es wäre auch kein Unfall, wenn beim Anheben eines Schraubenschlüssels eine Miniskusruptur eintrete (196).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)