"Es gibt keinen zwingenden Grund, die Höhe der Ministerbezüge in Abhängigkeit von den Beamtenbezügen festzuschreiben", sagte der PDS-Abgeordnete Heinz Vietze.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Ob die beamtenrechtlichen Regelungen auf Ministerbezüge übertragbar sind, ist im Landtag jedoch umstritten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.04.2005)
Nach dem nordrhein-westfälischen Ministergesetz stehen dem SPD-Politiker für seine 35monatige Amtszeit drei Monate lang die vollen Ministerbezüge von rund 21000 Mark sowie für weitere 32 Monate noch jeweils ein halbes Gehalt zu.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)