Staatsanwalt Kübner erklärte gegenüber der taz, daß zumindest das Verhalten des 1981 für Aufsichtsbehörde und Genehmigungsreferat zuständigen Ministerialrats Hermann Frank "den Tatbestand der Strafvereitlung im Amt eindeutig erfüllt."
( Quelle: TAZ 1987)
Eine Rückkehr des Ministerialrats ist also nicht ausgeschlossen - schließlich galt Dräcker schon einmal als vermisst.
( Quelle: Spiegel Online vom 02.10.2005)
Auch Heckel betonte aber, daß ein Landtagsabgeordneter noch 1978 das Gehalt eines Ministerialdirigenten erhalten habe, jetzt jedoch nur noch das eines Ministerialrats.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)